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Ihre Rechte bei Kündigung - Möglichkeiten der Klage prüfen!

In vielen Fällen lohnt es sich, die rechtlichen Schritte zu prüfen, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie Ihre Rechte geltend machen. Ich unterstütze Sie dabei mit meiner Erfahrung und setze mich engagiert für Ihre Interessen ein.

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Mit über 18 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht biete ich Ihnen fundierte, strategische Beratung und effektive Lösungen in Kündigungsangelegenheiten.

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Kompetente und individuelle Beratung in jeder Situation

Kündigung wegen betriebsbedingter Gründe

Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe

Kündigung bei längerer Krankheit

Kündigung wegen mangelnder Leistung

Kündigung während Elternzeit oder Mutterschutz

Kündigung bei Mobbing oder Diskriminierung

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Auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt für ein arbeitsrechtliches Problem meiner Ehefrau war Herr Kubitz ein Glücksgriff.
Stefano Gaburro
Herr Kubitz hat mich bereits zum zweiten Mal gegen die Kündigung des Arbeitgebers vertreten und jedes Mal mit Erfolg.
Janet Blaut
Polecam z całego serca Mecenasa Kubitza❤️Moja sprawa byla trudna jednak Mecenas poradził sobie pefekcyjnie.
Anna Aleksandrowicz

FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ

Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Ja, in vielen Fällen können Sie gegen eine Kündigung vorgehen. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Anwalt kann Sie hierbei unterstützen und Ihre Erfolgsaussichten prüfen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung überprüfen lassen können. Ziel ist es, die Kündigung anzufechten, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder eine Abfindung auszuhandeln.

Wer kann eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, eine Kündigungsschutzklage einreichen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Welche Frist muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Welche Erfolgsaussichten hat eine Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen ab. Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil sie formale Fehler enthalten oder sozial ungerechtfertigt sind. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Chancen realistisch einschätzen.

Muss ich während der Kündigungsschutzklage weiter arbeiten?

Wenn keine Freistellung erfolgt ist, besteht Ihre Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterhin. Bei Erfolg der Klage wird das Arbeitsverhältnis so behandelt, als hätte die Kündigung nie stattgefunden.

Ihre Fragen sind wichtig – Lassen Sie uns sprechen!

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihre individuelle Situation besprechen möchten, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte planen!

Kamil Kubitz, Rechtsanwalt

Kontakt -So erreichen Sie mich!

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Sie bestmöglich unterstützen kann.

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