Unsere Leistungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Berlin
Rechte, Risiken & Strategien
Eine langwierige Erkrankung stellt Beschäftigte und Unternehmen vor große gesundheitliche wie auch organisatorische Herausforderungen. Wenn Arbeitsunfähigkeitszeiten zunehmen, drohen ohne rechtzeitige Abstimmung juristische Fehler mit weitreichenden Konsequenzen für beide Seiten. Fachanwalt für Arbeitsrecht Kamil Kubitz berät Sie rechtssicher zum BEM-Verfahren in Berlin gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX, um Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern oder Kündigungen gerichtlich abzusichern.
Was ist das BEM-Verfahren und wann ist es verpflichtend?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzliches Instrument zur Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit und zum Arbeitsplatzerhalt. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten ein solches Verfahren anbieten, die innerhalb von 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen (42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
Was sind die Ziele des BEM-Verfahrens?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verfolgt primär das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ihr Arbeitsverhältnis langfristig zu sichern:
- Ursachenklärung: Feststellen, ob gesundheitliche Probleme mit den Bedingungen am Arbeitsplatz zusammenhängen.
- Arbeitsplatzerhalt: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Vorbeugung erneuter Erkrankungen.
- Kündigungsvermeidung: Erarbeitung milderer Mittel, um eine krankheitsbedingte Kündigung abzuwenden.
BEM-Verfahren: Typische Mandantensituationen aus der Praxis
Wenn Sie eine Einladung zum BEM-Gespräch erhalten haben
Viele Arbeitnehmer reagieren verunsichert, wenn das offizielle Einladungsschreiben der Personalabteilung im Briefkasten liegt. Es stellt sich umgehend die Frage, ob eine Teilnahme verpflichtend ist und welche vertraulichen Details über die eigene Diagnose preisgegeben werden müssen. Eine voreilige Zusage ohne vorherige Prüfung kann strategische Nachteile mit sich bringen.
Wir klären Sie transparent über Ihre Rechte auf, prüfen das Einladungsschreiben auf formelle Fehler und bereiten Sie zielgerichtet darauf vor, wie Sie Ihre Interessen im Gespräch wahren, ohne Ihre Mitwirkungspflichten zu verletzen.
Wenn nach der Krankheit die Kündigung droht
Wurde das BEM-Verfahren vom Arbeitgeber fehlerhaft durchgeführt, vorzeitig abgebrochen oder gar nicht erst angeboten, ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Berlin extrem angreifbar. Das Fehlen eines ordnungsgemäßen BEM-Verfahrens erhöht die Anforderungen an den Arbeitgeber im Gerichtsprozess drastisch. Wir analysieren das bisherige Vorgehen der Gegenseite akribisch auf formelle Versäumnisse und nutzen diese Lücken gezielt im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eventuell auch eine attraktive Abfindung auszuhandeln.
Wenn Sie als Arbeitgeber ein BEM rechtssicher aufsetzen müssen
Für Arbeitgeber stellt das BEM eine erhebliche formale Hürde dar, die bei fehlerhafter Umsetzung massive Haftungsrisiken nach sich zieht. Schon kleine Versäumnisse in den Hinweisen zum Datenschutz oder bei der Erläuterung der Freiwilligkeit führen regelmäßig dazu, dass Arbeitsgerichte Kündigungen für unwirksam erklären. Wir unterstützen Unternehmen im Berliner Raum dabei, rechtssichere BEM-Strukturen zu etablieren, Einladungsschreiben BEM-konform zu gestalten und das Verfahren lückenlos zu dokumentieren, damit spätere personelle Maßnahmen gerichtlich vollumfänglich bestandssicher sind.
Kernbereiche unserer Beratung im BEM-Verfahren
Prüfung von BEM-Einladungen
Ein BEM-Angebot des Arbeitgebers ist an strenge gesetzliche Formvorschriften gebunden. Wir untersuchen das Anschreiben auf Vollständigkeit, die korrekte Aufklärung über die Ziele des Verfahrens sowie die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben. Zudem prüfen wir, ob die Vertretungsgremien wie der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß eingebunden wurden, da Fehler an dieser Stelle das gesamte Verfahren rechtlich unwirksam machen.
Verhandlung leidensgerechter Arbeitsplätze
Das Kernstück eines erfolgreichen BEM-Verfahrens bildet die gemeinsame Erarbeitung von Anpassungsmaßnahmen. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Verhandlung konkreter Lösungen, wie etwa der Umgestaltung von Arbeitsabläufen, der Reduzierung von Belastungen, der Vereinbarung von Homeoffice-Möglichkeiten oder der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Ziel ist es stets, praktikable Wege zur nachhaltigen Sicherung des Arbeitsverhältnisses zu finden.
Schutz von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten
Im Rahmen des BEM-Verfahrens herrscht oft Unklarheit darüber, welche medizinischen Auskünfte erteilt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Medizinische Diagnosen und Befunde gehen den Arbeitgeber nichts an. Wir stellen sicher, dass Ihre sensiblen Gesundheitsdaten geschützt bleiben, nicht unzulässig in die Personalakte gelangen und dass vereinbarte Datenverarbeitungserklärungen den strengen Anforderungen der DSGVO genügen.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Sollte das BEM-Verfahren scheitern oder vom Arbeitgeber lediglich als bloße Formalie genutzt werden, um eine Kündigung vorzubereiten, übernehmen wir Ihre konsequente Vertretung. Wir setzen Ihre Rechte zunächst außergerichtlich durch und vertreten Sie im Konfliktfall verlässlich im Kündigungsschutzverfahren vor den Berliner Arbeitsgerichten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Vorgehensweise unserer Kanzlei: So helfen wir Ihnen beim BEM-Verfahren in Berlin
Erstanalyse und Aufklärung
Zunächst analysieren wir Ihre Unterlagen wie Fehlzeiten, Einladungen und Datenschutzhinweise. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Ausgangslage und strategischen Optionen.
Erarbeitung der Handlungsempfehlung
Gemeinsam definieren wir das Ziel: Arbeitsplatzerhalt oder Vorbereitung auf ein Kündigungsschutzverfahren. Darauf aufbauend entwickeln wir die passende Strategie gegenüber der Gegenseite.
Rechtssichere Durchsetzung
Wir übernehmen die schriftliche Kommunikation mit der Gegenseite und begleiten Sie durch das Verfahren. Bei Nichteinigung vertreten wir Ihre Interessen durchsetzungsstark vor Gericht.
Rechtliche Grundlagen des BEM-Verfahrens
Die gesetzliche Verankerung des BEM findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Obwohl im Schwerbehindertenrecht verortet, gilt die Norm uneingeschränkt für alle Beschäftigten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt hohe Anforderungen an die Durchführung. Der Arbeitgeber trägt vor Gericht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein ordnungsgemäßes BEM stattfand oder auch ein solches keine Kündigung hätte verhindern können.
Aktuelle Rechtsprechungen zum BEM: Zwei Praxisfälle
Arbeitsgericht Hamburg: Unwirksamkeit einer Kündigung nach Tumorerkrankung
Ein Arbeitnehmer war wegen einer Erkrankung über ein Jahr arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber kündigte ohne vorheriges BEM. Das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 16.10.2015 – 28 Ca 9065/15) entschied: Die Kündigung war unwirksam, da der Arbeitgeber nicht beweisen konnte, dass eine Weiterbeschäftigung unmöglich gewesen wäre.
Bundesarbeitsgericht: Unzulässiger Abbruch wegen Datenschutzerklärung
Da eine Mitarbeiterin Rückfragen zur Datenschutzerklärung hatte, brach der Arbeitgeber das BEM ab und kündigte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 15.12.2022 – 2 AZR 162/22) stellte klar: Das Verfahren darf wegen Klärungsbedarf beim Datenschutz nicht abgebrochen werden. Die Kündigung war unwirksam.
Welche häufigen Fehler und Risiken gibt es im BEM-Verfahren?
Vorsicht bei unvollständigen Einladungsschreiben
Fehlen Hinweise zu Zielen oder Datenschutz, gilt das BEM rechtlich als nicht durchgeführt.
Vorsicht vor voreiliger Offenlegung medizinischer Daten
Arbeitnehmer müssen keine Diagnosen nennen. Diese Angaben sind rechtlich nicht erforderlich und bergen Risiken im Kündigungsfall.
Vorsicht bei Koppelung von BEM und Datenschutz
Wird die Teilnahme an starre Einverständniserklärungen gekoppelt, ist das Verfahren angreifbar.
Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz – Lassen Sie Ihre BEM-Einladung prüfen
Sie haben eine Einladung zum BEM-Verfahren erhalten oder möchten diese ablehnen? Riskieren Sie keine arbeitsrechtlichen Nachteile. Fachanwalt Kamil Kubitz prüft Ihre Situation und vertritt Ihre Interessen rechtssicher.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum BEM-Verfahren in Berlin
Der Arbeitgeber nimmt nach einer längeren Erkrankung schriftlich Kontakt mit Ihnen auf und erörtert gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die Beteiligten erarbeiten hierbei individuelle Lösungen für Ihren Arbeitsplatz sowie zur langfristigen Vorbeugung erneuter gesundheitlicher Belastungen.
Nein, Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber keine Diagnosen mitteilen. Ziel ist die Suche nach leidensgerechten Anpassungen.
Nein, die Ablehnung führt nicht automatisch zur Kündigung, erleichtert dem Arbeitgeber jedoch den Nachweis fehlender Alternativen.
Neben Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder Vertrauenspersonen einbezogen werden.
Sie müssen innerhalb der letzten zwölf Monate insgesamt mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sein. Zudem erfordert die Durchführung Ihre ausdrückliche Zustimmung und erfolgt somit auf völlig freiwilliger Basis.
Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Grundlagen für diese Präventionsmaßnahme im Neunten Buch Sozialgesetzbuch verankert. Die genauen Regelungen finden Sie konkret im Paragrafen 167 Absatz 2 SGB IX und gelten für alle Arbeitgeber bundesweit.
Die Unternehmensleitung beziehungsweise die zuständige Personalabteilung spricht die offizielle Einladung an Sie aus. Sie bezieht bei Bedarf auch den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung sowie den Betriebsarzt in diesen Prozess ein.
Sie können einen Rechtsbeistand konsultieren und diesen als Vertrauensperson zu den Gesprächen mitnehmen. Eine fachkundige juristische Beratung schützt Ihre Rechte im BEM-Prozess und verhindert mögliche Nachteile für Ihr laufendes Arbeitsverhältnis.
Das BEM selbst kann nicht direkt eingeklagt werden. Fehlt ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren jedoch, macht dies eine spätere krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht extrem angreifbar. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage entkräften wir so die Argumente des Arbeitgebers.