Annahmeverzugslohn nach Kündigung: Muss der Arbeitgeber wirklich alles nachzahlen?

„Wenn ich den Kündigungsschutzprozess gewinne, muss mein Arbeitgeber doch das gesamte Gehalt nachzahlen.“ Diese Annahme ist weit verbreitet – richtig ist sie nur mit Einschränkungen. Erklärt das Arbeitsgericht eine Entlassung für unwirksam, bestand das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter. Damit entsteht für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn, obwohl tatsächlich nicht gearbeitet wurde.

Automatisch und immer in voller Höhe entsteht dieser Zahlungsanspruch jedoch nicht. Insbesondere anderweitiger Verdienst und sogenannter böswillig unterlassener Verdienst können den Anspruch reduzieren. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat diesem Thema in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeutung gegeben.

Was ist Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung?

Der Grundgedanke des § 615 BGB ist einfach: Will der Arbeitnehmer arbeiten, nimmt der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung aber nicht an, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich trotzdem seine Vergütung verlangen. Nach einer Kündigung entsteht eine solche Situation häufig dadurch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigt. Stellt sich später heraus, dass die Kündigung unwirksam war, kann der Arbeitgeber rückwirkend in Annahmeverzug nach einer Kündigung geraten sein.

Der Arbeitnehmer muss die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen. Er kann grundsätzlich die Vergütung verlangen, die er bei einer Weiterbeschäftigung erhalten hätte.

Kündigung unwirksam: Muss der Arbeitgeber das gesamte Gehalt nachzahlen?

Nicht unbedingt. Der gewonnene Kündigungsschutzprozess ist zwar regelmäßig eine wesentliche Voraussetzung für den Annahmeverzugslohn. Er garantiert aber nicht automatisch die vollständige Gehaltsnachzahlung.

Nach § 11 KSchG muss sich der Arbeitnehmer insbesondere anrechnen lassen:

  • den Verdienst aus einer zwischenzeitlich aufgenommenen anderen Beschäftigung,
  • Verdienst, den er böswillig unterlassen hat, obwohl ihm eine zumutbare Beschäftigung möglich gewesen wäre,
  • bestimmte öffentlich-rechtliche Leistungen wie Arbeitslosengeld.

Gerade der zweite Punkt führt inzwischen häufig zu Streit. Arbeitgeber versuchen zunehmend einzuwenden, der Arbeitnehmer hätte während des Kündigungsschutzprozesses anderweitig arbeiten und dadurch Einkommen erzielen können.

Was bedeutet „böswillig unterlassener Verdienst“?

Ein Arbeitnehmer darf nach einer Kündigung nicht einfach bewusst untätig bleiben und darauf vertrauen, nach einem erfolgreichen Prozess sämtliche Monatsgehälter vom bisherigen Arbeitgeber zu erhalten.

Von böswillig unterlassenem Verdienst spricht die Rechtsprechung, wenn dem Arbeitnehmer vorgeworfen werden kann, trotz einer tatsächlich bestehenden und zumutbaren Erwerbsmöglichkeit vorsätzlich untätig geblieben zu sein oder die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit bewusst verhindert zu haben.

Ob dies der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Nicht jede theoretisch verfügbare Stelle führt deshalb zu einer Kürzung des Annahmeverzugslohns. Das Bundesarbeitsgericht betont weiterhin: Die Darlegungs- und Beweislast für böswillig unterlassenen Verdienst trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.

Muss ich mich während des Kündigungsschutzprozesses bewerben?

Arbeitnehmer sollten sich nach einer Kündigung ernsthaft um eine neue Beschäftigung bemühen. Schon unabhängig vom Annahmeverzug bestehen im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengeld entsprechende Obliegenheiten. Für den Annahmeverzugslohn bedeutet dies aber nicht, dass der Arbeitnehmer jede beliebige Tätigkeit annehmen muss.

Entscheidend ist insbesondere, ob eine konkrete Beschäftigung geeignet und zumutbar war und ob tatsächlich eine realistische Erwerbsmöglichkeit bestand. Das BAG hat außerdem klargestellt, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, das finanzielle Risiko des Arbeitgebers nach einer von diesem ausgesprochenen unwirksamen Kündigung „so gering wie möglich“ zu halten. Schließlich hat zunächst der Arbeitgeber durch die unwirksame Kündigung die Ursache für den Annahmeverzug gesetzt.

Annahmeverzugslohn nach Kündigung, eine Person schreibt eine Bewerbung am Laptop

Darf der Arbeitgeber meine Bewerbungen kontrollieren?

Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26. August 2026 – 5 AZR 37/25 eine wichtige Klarstellung getroffen. Der Arbeitgeber kann Auskunft darüber verlangen, welche Vermittlungsvorschläge die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dem Arbeitnehmer unterbreitet haben und welchen Inhalt diese hatten. Dadurch soll der Arbeitgeber überhaupt in die Lage versetzt werden, konkrete anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten vorzutragen.

Ein weitergehender selbstständig einklagbarer Auskunftsanspruch besteht dagegen nicht. Der Arbeitgeber kann insbesondere nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer ihm allgemein Auskunft darüber erteilt, ob, wie und mit welchem Ergebnis er sich beworben hat. Auch über eigene, unabhängig von der Arbeitsagentur unternommene Bewerbungsbemühungen besteht kein solcher allgemeiner Auskunftsanspruch.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Bewerbungen im Annahmeverzugsprozess bedeutungslos wären. Hat der Arbeitgeber konkrete geeignete und zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten dargelegt, kann den Arbeitnehmer im Prozess eine sekundäre Darlegungslast dazu treffen, wie er mit diesen Möglichkeiten umgegangen ist.

Annahmeverzugslohn nach Kündigung: Kann der Arbeitgeber mir selbst Stellenangebote schicken?

Auch dies kommt in der Praxis zunehmend vor. Arbeitgeber oder deren Anwälte übersenden gekündigten Arbeitnehmern während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens Stellenanzeigen und berufen sich später darauf, der Arbeitnehmer hätte sich dort bewerben können. Allein die Übersendung zahlreicher Stellenanzeigen beseitigt den Anspruch auf Annahmeverzugslohn jedoch nicht.

Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, welche geeigneten und zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden. Auch die Frage, ob der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung tatsächlich eine realistische Chance auf die Stelle gehabt hätte, kann von Bedeutung sein. Arbeitnehmer sollten solche Schreiben deshalb nicht ignorieren, sondern frühzeitig mit ihrem Anwalt besprechen, wie darauf reagiert werden sollte.

Warum ist Annahmeverzugslohn für die Abfindung wichtig?

Annahmeverzugslohn und Abfindung sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge. Trotzdem kann der Annahmeverzug für Vergleichsverhandlungen im Kündigungsschutzprozess eine erhebliche Rolle spielen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 5.000 Euro brutto monatlich und der Kündigungsschutzprozess dauert acht Monate. Bei einer unwirksamen Kündigung können damit – stark vereinfacht – 40.000 Euro Annahmeverzugsvergütung im Raum stehen.

Je länger ein Kündigungsschutzverfahren dauert, desto größer kann damit das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers werden. Dieses Risiko kann dessen Bereitschaft erhöhen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung einvernehmlich zu beenden.

Umgekehrt schwächt ein erhebliches Risiko der Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers. Deshalb sollte der mögliche Annahmeverzugslohn bei der Strategie eines Kündigungsschutzverfahrens von Anfang an mitgedacht werden.

Annahmeverzugslohn nach Kündigung, Angestellte telefoniert

Was sollten Arbeitnehmer nach einer Kündigung beachten?

Wer Kündigungsschutzklage erhebt, sollte sich nicht allein auf den Prozess konzentrieren. Es empfiehlt sich, sich arbeitsuchend zu melden, ernsthafte Bewerbungsbemühungen zu unternehmen und diese auch zu dokumentieren. Gleichzeitig muss sich ein Arbeitnehmer nicht vom ehemaligen Arbeitgeber umfassend über seine gesamte Arbeitssuche ausforschen lassen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich Arbeitnehmer sowohl im Kündigungsschutzverfahren als auch bei der Durchsetzung von Annahmeverzugslohn. Dabei sollte frühzeitig geprüft werden, wie sich die Arbeitssuche und mögliche Zwischenverdienste auf die wirtschaftliche Strategie des Kündigungsschutzprozesses auswirken.

Fazit: Annahmeverzugslohn nach Kündigung: Kündigungsschutz gewonnen bedeutet nicht automatisch volle Gehaltsnachzahlung

Nach einer unwirksamen Kündigung kann neben dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ein erheblicher Anspruch auf Annahmeverzugslohn bestehen. Eine vollständige Nachzahlung aller ausgefallenen Gehälter ist aber keineswegs automatisch garantiert. Insbesondere anderweitiger und böswillig unterlassener Verdienst können angerechnet werden. Das BAG hat zugleich klargestellt, dass Arbeitgeber die Bewerbungsaktivitäten ihrer ehemaligen Arbeitnehmer nicht grenzenlos ausforschen können. Für Arbeitnehmer ist der Annahmeverzug deshalb sowohl bei der Prozessführung als auch bei Abfindungsverhandlungen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor.

FAQ: Häufige Fragen zum Annahmeverzugslohn nach Kündigung

Nicht zwingend. Anderweitiger Verdienst und böswillig unterlassener Verdienst können auf den Annahmeverzugslohn angerechnet werden.

Arbeitnehmer sollten sich ernsthaft um eine zumutbare neue Beschäftigung bemühen. Wer bewusst zumutbare Erwerbsmöglichkeiten ungenutzt lässt, kann seinen Anspruch auf Annahmeverzugslohn gefährden.

Ein allgemeiner selbständig einklagbarer Anspruch auf Auskunft über sämtliche Bewerbungen und deren Ergebnisse besteht nach dem BAG-Urteil vom 26. August 2026 nicht.

Ja. Soweit Arbeitslosengeld für denselben Zeitraum gezahlt wurde, ist dies bei der Abwicklung des Annahmeverzugsanspruchs zu berücksichtigen.

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